Schöffenwahl 2023
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode von 2024 – 2028
Im Jahr 2023 werden bundesweit neue Schöffinnen und Schöffen gesucht. Auch die Schöffenämter beim Landgericht Detmold und beim Amtsgericht Blomberg sind für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 neu zu besetzen.
Für die Stadt Lügde werden 2 neue Schöffen (1 Haupt-/Hilfsschöffe für die Strafkammern und 1 Schöffe für das Schöffengericht) gesucht. Der Rat der Stadt Lügde muss zu diesem Zweck dem Amtsgericht Blomberg insgesamt mindestens 4 Personen vorschlagen.
Die Schöffinnen und Schöffen werden von Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Blomberg aus der Vorschlagliste ausgewählt. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können sich in die Vorschlagsliste aufnehmen lassen, wenn sie
- am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind,
- in der Stadt Lügde ihren Wohnsitz haben und
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Lebenserfahrung. Wichtig ist wegen der anstrengenden, meist mehrstündigen Sitzungsdauer auch die körperliche Eignung. In der Vorschlagsliste sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.
Die Schöffinnen und Schöffen wirken bei Verhandlungen beim Schöffengericht des Amtsgerichts Blomberg und bei den Strafkammern des Landgerichts Detmold mit. Dabei haben sie, soweit das Gesetz nicht Ausnahmen bestimmt, das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Eine juristische Ausbildung ist dafür nicht erforderlich.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Ausübung des Schöffenamtes haben, können sich bei der Stadt Lügde – Fachgebiet Ordnung, Am Markt 1, 32676 Lügde (Tel. 05281/7708 32), informieren und sich ggf. darum bewerben.
Wegen der zeitlichen Abwicklung der Formalitäten sollten sich Bewerberinnen und Bewerber spätestens bis zum 31. März 2023 gemeldet haben. Weitere Informationen sowie die entsprechende Vordrucke für die Aufnahme in die Vorschlagslisten finden Sie im Internet unter www.justiz.nrw.de und www.schoeffen-nrw.de.
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