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Brandt, Brief zum Scooter Chaos

Cap4Free Logo. Das inklusive Netzwerk. Zeigt einen Maulwurf im Rollstuhl mit Langstock vor einem Laptop, darunter Schriftzug: Das inklusive Netzwerk.

Schikane auf Rädern: Wie E-Scooter Deutschlands Bürgersteige in Gefahrenzonen verwandeln – und der Staat tatenlos zusieht

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Von Mevludin Useinoski

Einleitung

Es ist der tägliche Härtetest für jeden, der in Deutschland zu Fuß unterwegs ist. Besonders aber für diejenigen, die ohnehin schon mit massiven Barrieren im Alltag kämpfen: Menschen mit Behinderungen, Senioren, Eltern mit Kinderwagen. Gemeint ist das Chaos der Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) – in erster Linie E-Scooter –, die Gehwege, Ein- und Ausgänge sowie Blindenleitsysteme flächendeckend in gefährliche Abstellflächen umfunktioniert haben. Dieses Problem ist ein langes und großes Problem in ganz Deutschland und darum müssen wir alle als Behinderten, Menschen und Formen eben zusammenarbeiten.

Wir bei cap4free.de haben darüber berichtet, dass etwas korrigiert werden muss. Wir haben das Scooter Chaos für blinde und sehbehinderte Menschen und auch für behinderte Menschen auf unserer Homepage ausführlich beleuchtet. **Den gesamten, am 29. Oktober 2025 veröffentlichten Artikel über das „Scooter-Chaos auf Gehwegen für Blinde und Sehbehinderte“ können Sie hier nachlesen: https://cap4free.de/2025/10/29/scooter-chaos-auf-gehwegen-fuer-blinde-und-sehbehinderte/** Doch die Lage hat sich nicht entspannt, sie spitzt sich zu.

Die Bundesregierung bereitet zwar Novellen zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vor, doch die aktuellen Pläne sind ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Sie legalisieren das Problem, anstatt es zu lösen. Ein breites Bündnis aus sieben großen Behindertenverbänden hat die Notbremse gezogen und einen Brandbrief an die Landesverkehrsministerien gerichtet, weil sich diese Lage eben zuspitzt. Die Botschaft ist klar: Die geplanten Änderungen sind ungeeignet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und stehen im krassen Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention. Dieses Problem ist keine lokale Ärgernis mehr, es ist eine nationale Katastrophe der Barrierefreiheit und ein Versagen der Politik, die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer zu garantieren. Wie kann es sein, dass ein Verkehrsmittel, das Mobilität versprach, zur Quelle massiver Diskriminierung wurde? Eine tiefgehende Untersuchung der juristischen Lücken, der sozialen Folgen und der dringend notwendigen politischen Kurskorrektur muss jetzt erfolgen.

Die Anatomie eines Versagens

Der liberale Fehlstart der eKFV und die Ausweitung des Chaos

Als die eKFV im Jahr 2019 in Kraft trat, sollte sie eine moderne Form der Mikromobilität etablieren, enthielt jedoch einen fundamentalen Fehler: Die Regelung des Ruhenden Verkehrs wurde unzureichend definiert. Die Free-Floating-Systeme fluteten die Innenstädte, und die entscheidende Lücke wurde schmerzhaft sichtbar: Die Verantwortung für das Abstellen wurde auf die Kommunen abgewälzt, während die eKFV selbst keine straßenverkehrsrechtliche Pflicht zur Nutzung verbindlicher Abstellflächen vorsah. Dies schuf die Grundlage für das heutige Chaos, eine *De-Regulierung des Ruhenden Verkehrs* auf Kosten der Fußgängerflächen. Die Folge: Der Gehweg wurde zum Niemandsland.

Die unsichtbare Mauer der Barrierefreiheit und die reale Gefahr

Für Menschen mit Behinderungen sind E-Scooter-Hindernisse nicht nur ärgerlich – sie sind physische Barrieren, die die Teilhabe aktiv verhindern. Für blinde und sehbehinderte Menschen stellen die taktilen Leitsysteme die einzige Möglichkeit dar, sich sicher im öffentlichen Raum zu bewegen. Diese Geraden, die Orientierung geben sollen, werden systematisch als *kostenlose Parkzone* missbraucht. Ein auf dem Leitsystem abgestellter E-Scooter neutralisiert die Funktion des Systems komplett. Wenn der Weg versperrt ist, ja, können wir es schaffen, mit unseren Langstock oder unseren Tür Hund irgendwie über das Hindernis hinweg zu kommen, wenn wir es genau merken und nicht darüber fallen. Aber das ist eine unnötige Erschwernis.

Für Rollstuhlfahrer und Nutzer von Gehhilfen ist ein quer auf dem Gehweg liegender Scooter ein unüberwindbares Hindernis. Diese Menschen im Rollstuhl haben diese Chance nicht, im Gegensatz zu anderen. Sie sind blockiert und haben oft keine Chance, das Hindernis zu umgehen oder es wegzuschaffen. Auch für uns ist es groß, problematisch und schwierig und wenn dieses Gerät noch auf uns fällt und wir stürzen, dann ist das brandgefährlich. Fällt ein solches Gerät im Sturz auf eine Person, kann dies schwere Verletzungen verursachen. Das sind keine Kavaliersdelikte mehr, sondern eine ernsthafte Bedrohung für die körperliche Unversehrtheit.

Die juristische Farce des lächerlichen Bußgeldes

Die Ahndung von Verstößen gegen die eKFV ist eine Farce. Die aktuelle Diskussion um die Anhebung des Bußgeldes für illegales Gehwegfahren auf **25 Euro** – wie im Bußgeldkatalog (BKatV) vorgesehen – ist ein Affront. Wir hatten ja auch darüber berichtet, dass es ja nicht mehr als 25 € sind. Und das ist lächerlich. Mevludin Useinoski bekräftigt: „Das ist lächerlich. Eine Strafe von 25 Euro für das rücksichtslose und gefährliche Fahren auf dem Bürgersteig, die eine ganze Bevölkerungsgruppe von der Teilhabe ausschließt, ist keine Abschreckung, sondern eine staatliche Genehmigung der Gefährdung.“ Die Verhältnismäßigkeit fehlt hier komplett. Bußgelder müssen abschreckend ausgestaltet werden, damit sie präventiv wirken. Die Tatsache, dass die Strafen minimal gehalten werden, nährt den Verdacht: „Schade ist, dass die Regierung leider nicht auf der Seite sind von Menschen mit Behinderung.“ Das ist unverschämt in Dingen und sehr, sehr schade.

Die Forderungen für Sicherheit und Inklusion

Angesichts der unzureichenden Novellierungspläne hat ein breites Verbändebündnis – sieben große Organisationen – einen Brandbrief an die Landesverkehrsministerien gerichtet, weil sich diese Lage eben zuspitzt. Die Kritikpunkte stehen im direkten Konflikt mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und der Nationalen Fußverkehrsstrategie. Der offene Brief betont, dass die im aktuellen Entwurf vorgesehenen Regelungen nicht geeignet sind, die durch E-Scooter verursachten massiven Gefahren für Zufußgehende zu beseitigen. Im Gegenteil, sie würden die Situation nur weiter verschärfen und ohnehin bereits benachteiligte Verkehrsteilnehmende, wie Menschen mit Behinderungen sowie Ältere und Kinder, zusätzlich gefährden.

Verbindliche Abstellpflicht statt Chaos durch Sondernutzung

Die geplante Sondernutzungs-Genehmigung für Leih-E-Scooter reicht nicht aus, um das Abstell-Chaos zu beheben, da Kommunen weiterhin das Free-Floating-Modell zulassen könnten. Die einzige wirksame Maßnahme ist die Einführung einer straßenverkehrsrechtlichen Pflicht zur Nutzung verbindlicher Abstellflächen – die in der StVO verankert werden muss. Diese Flächen müssen vorzugsweise auf dem Raum des ruhenden Kfz-Verkehrs vorgesehen werden. Der Gehweg muss freigehalten werden. Die Erfahrung zeigt, dass bloße Auflagen gegen die Verleiher oft wirkungslos bleiben.

Keine Freigabe für Gehwege und Fußgängerzonen

Das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ an Gehwegen und in Fußgängerzonen darf nicht zukünftig auch für E-Scooter gelten. Damit würden die ohnehin strapazierten Gehwege noch stärker überlastet werden, was im Widerspruch zu § 25 der StVO (Benutzung von Gehwegen) steht. Gehwege müssen der geschützte Raum des Fußverkehrs bleiben. Die Sicherheit darf nicht durch die Freigabe für eKF gefährdet werden.

Überholabstand nicht verhandelbar

In § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO soll eine Ausnahme für E-Scooter bezüglich des Überholabstandes (1,5 Meter innerorts) eingefügt werden. Damit soll der vorgegebene Abstand von 1,5 m innerorts für eKF entfallen. Diese Ausnahme ist nicht nachvollziehbar und stellt eine fahrlässige Gefährdung des Fußverkehrs dar. Ein Überholabstand dient dem Schutz des Überholten. Die Forderung ist klar: Geltende Überholabstände für eKF müssen beibehalten werden.

Bußgelder müssen drastisch steigen

Die minimal geplante Anhebung der Bußgelder für illegales Gehwegfahren auf 25 Euro ist inakzeptabel. An manchen Stellen sollen die Sanktionen sogar gesenkt werden. Das ist deutlich zu niedrig und kein Einzelbeispiel. Bußgelder müssen dem Prinzip der ökonomischen Abschreckung folgen. Es ist unabdingbar, dass Bußgelder abschreckend ausgestaltet werden, damit sie präventiv wirken. Eine Bußgeldhöhe im dreistelligen Bereich ist für eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die die körperliche Unversehrtheit und Barrierefreiheit gefährdet, zwingend erforderlich. Die Strafen für die Scooter Fahrer ja wirklich nicht groß sind. Das ist lächerlich. Die Regierung muss ein Zeichen setzen, dass die Sicherheit von Menschen mit Behinderung nicht verhandelbar ist.

Die sozio-juristische Verantwortung

Das Diktat der UN-Behindertenrechtskonvention

Die Debatte um E-Scooter ist eine Frage des Grundrechts auf gleichberechtigte Teilhabe. Artikel 9 der UN-BRK verpflichtet den Staat, Barrieren zu beseitigen und keine neuen zu schaffen. Die Duldung des Scooter-Chaos durch unzureichende Gesetze und Sanktionen ist eine eklatante Verletzung dieser positiven Pflicht. Jeder auf dem Blindenleitsystem abgestellte Scooter ist eine Verletzung der Konvention. Die anhaltende Gefährdung ist auch eine Frage der Würde (Artikel 3 UN-BRK).

Die psychologische Dimension der Angst

Die unberechenbaren Hindernisse der E-Scooter führen zu einer permanenten Überlastung des kognitiven Radars bei Menschen mit Behinderungen. Die ständige Gefahr, über ein liegendes Objekt zu stolpern, und die akustische Belastung durch schnell nähernde Roller führen zur Selbstisolation. Wenn der Weg vor die eigene Tür zur Belastungsprobe wird, ist die Teilhabe gefährdet. Dies ist ein Verstoß gegen den Geist der Inklusion. Menschen ältere Menschen, die eben auf Gehhilfen angeangewiesen sind, Menschen im Rollstuhl haben diese Chance nicht, im Gegensatz zu anderen. Sie sind blockiert und haben oft keine Chance, das Hindernis zu umgehen oder es wegzuschaffen. Auch für uns ist es groß, problematisch und schwierig und wenn dieses Gerät noch auf uns fällt und wir stürzen, dann ist es brandgefährlich und dass da keine richtigen Zonen sind ist sehr groß und sehr sehr schade.

Die politischen Ausreden und technischen Scheinlösungen

Das Versagen der politischen Priorisierung

Die Politik argumentiert oft mit der Flexibilität und den Klimavorteilen der Mikromobilität, doch dies darf nicht auf Kosten der Sicherheit vulnerabler Gruppen geschehen. Die Schaffung von sicherer Infrastruktur erfordert politische Courage, die dem bequemen Status quo geopfert wird. Die Behinderten-Beauftragten der Länder sowie kommunale Spitzenverbände haben bereits Kritik geäußert.

Geo-Fencing als Papiertiger

Die Verleihfirmen preisen Geo-Fencing als Lösung an. Doch die Realität zeigt: Die Geo-Fencing-Grenzen sind oft unpräzise. Das Problem ist nicht das *Fahren* im Sperrgebiet, sondern das **Abstellen** auf dem Gehweg. Geo-Fencing kann die straßenverkehrsrechtliche Pflicht zu geordnetem Parken und die **abschreckenden Bußgelder** nicht ersetzen.

Internationale Lektionen und der Blick nach Europa

Der Präzedenzfall Paris: Null Toleranz

Paris hat 2023 nach einer Bürgerbefragung die Free-Floating-Systeme **komplett verboten**. Dies war eine direkte Reaktion auf das eskalierte Chaos. Die Lektion: Wenn die Regulierung versagt, muss die Politik auch vor drastischen Maßnahmen nicht zurückschrecken, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten.

Vorreiter in der Regulierung

Städte wie Kopenhagen oder Oslo haben von Anfang an auf eine starke Regulierung gesetzt, indem sie **verbindliche Parkzonen** auf ehemaligen Pkw-Parkplätzen eingerichtet und **hohe Bußgelder** verhängt haben. Das Festhalten an minimalen Strafen in Deutschland ist ein bewusst gewählter **politischer Irrweg**.

Die tiefe Kluft zwischen Recht und Realität

Die rechtliche Einordnung des Gehweges als Schutzraum

Der Gehweg ist nach § 25 Absatz 1 der StVO primär für den Fußverkehr bestimmt. Dies ist die Grundlage für seine Funktion als Schutzraum, insbesondere für vulnerable Gruppen. Durch die Tolerierung der E-Scooter als *de-facto*-Parkfläche wird dieser Schutzraum durchlöchert. Das Straßenverkehrsrecht, insbesondere die **StVO**, muss den klaren Vorrang des Fußgängers wiederherstellen.

Die Rolle der Kommunen und die Grenzen der Sondernutzung

Die Kommunen sind in einer Zwickmühle. Einerseits haben sie nach kommunalem Satzungsrecht die Möglichkeit, Sondernutzungen zu reglementieren. Andererseits sind ihre Möglichkeiten durch die **eKFV** und die **StVO** begrenzt. Die geplante Sondernutzungs-Genehmigung mag den Kommunen mehr Handlungsspielraum geben, aber ohne eine klare **StVO-Vorgabe** zur Nutzung fester Abstellflächen wird dies zu einem Flickenteppich an Regelungen führen, der dem Problem der **Barrierefreiheit** nicht gerecht wird.

Unfallstatistiken und Dunkelziffern

Die offiziellen Unfallstatistiken zur eKFV zeigen bereits eine hohe Zahl an Verletzten, doch die **Dunkelziffer** ist immens. Viele Stürze von Senioren oder blinden Menschen über liegen gelassene Scooter, die zu Knochenbrüchen führen, werden als eKF-induzierte Vorfälle kaum erfasst. Diese Verzerrung der Daten verharmlost die tatsächliche Schwere des Problems und führt zu falschen politischen Entscheidungen.

Die ökonomischen und sozialen Folgekosten

Krankenkassen und das Kostenargument

Die steigende Zahl der eKF-Unfälle, einschließlich der durch Stürze über liegen gelassene Scooter verursachten Verletzungen, führt zu massiven Kostensteigerungen für das Gesundheitssystem. **Krankenkassen** und **Unfallversicherungen** tragen die Last dieses politischen Versäumnisses. Wenn die Bußgelder drastisch erhöht und die Verleiher zur Haftung gezogen würden, könnten diese Mittel zur Deckung der sozialen Folgekosten herangezogen werden. Die derzeitige Regelung ist eine **Subventionierung des rücksichtslosen Verhaltens** durch die Allgemeinheit.

Verlorenes Vertrauen und verlorene Lebensqualität

Die größte soziale Folge ist der Verlust an **Vertrauen** in den öffentlichen Raum und die **Einschränkung der Selbstständigkeit**. Für Menschen mit Behinderungen ist jeder Schritt eine bewusste Entscheidung. Wenn diese Entscheidung aufgrund unkontrollierbarer Barrieren mit Angst oder Gefahr verbunden ist, reduziert dies die **Lebensqualität** fundamental. Dies ist ein Verstoß gegen den Geist der Inklusion.

Quelle und Appell

Der Inhalt und die Kritikpunkte an der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) stützen sich im Wesentlichen auf den **Offenen Brief** des Verbändebündnisses an die Landesverkehrsministerien:

Offener Brief an Landesverkehrsministerien (Verbändebündnis):

Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV): Forderung nach mehr Sicherheit und Barrierefreiheit für Zufußgehende – Offener Brief an Landesverkehrsministerien

Die vollständige Quelle, die die Dringlichkeit der Situation untermauert, ist nachzulesen unter:
https://www.dbsv.org/offener-brief-elektrokleinstfahrzeuge-verordnung.html

Schlusswort

Es ist unverschämt und sehr, sehr schade, dass die Regierung den Anschein erweckt, nicht auf der Seite der Menschen mit Behinderung zu stehen. Ein gutes Miteinander und eine barrierefreie Infrastruktur können nur dann entstehen, wenn die Politik unsere Sorgen ernst nimmt und handelt. Und nur wenn wir zusammenarbeiten, kann auch was Gutes daran entstehen. Und darum möchte ich bitten, geht an eure Verbände. Hilf Ihnen so gut ihr könnt, wenn es eine Petition gibt. Im Netz unterschreibt sie weil es ist sehr sehr wichtig besonders dass die Strafen für die Scooter Fahrer ja wirklich nicht groß sind. Wir müssen dafür zusammen sorgen, dass die Regierung merkt, dass es gegen Menschen mit Behinderung und Einschränkungen dieses Problem ist.

Ich hoffe, dass wir ein gutes Miteinander hinkriegen und eine gute Sache für Menschen mit Behinderung – nicht nur für uns blinde und sehbehinderte – durchsetzen können.

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