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Lärmaktionsplan der Stadt Lügde

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und zu überarbeiten. Die Pflicht besteht insbesondere für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Nach einer aktuellen Entscheidung des europäischen Gerichtshofs sind jedoch grundsätzlich alle Städte zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet, für die Lärmkarten erstellt wurden.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das einen Maßnahmenkatalog mit Möglichkeiten zur Minderung von Lärmbelastungen umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig. Einzige Ausnahme der Lärmaktionsplanung bilden die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Weitere Informationen zum Lärm an Schienenwegen erhalten Sie hier.

Was können Sie zum Lärmaktionsplan der Stadt Lügde beitragen?

Die Stadt Lügde beabsichtigt auf der Grundlage der örtlichen Besonderheiten und den neuen Lärmkarten die Neuaufstellung eines Lärmaktionsplans.

Ein wichtiger Bestandteil dieser aktuellen Planung ist die Mitwirkung der Öffentlichkeit. Hier sind Sie gefragt!

Diese Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei Phasen statt. In der jetzigen 1. Phase nach Veröffentlichung der Lärmkarten können Sie in der Zeit

vom 04.09. bis einschließlich 04.10.2023

Stellungnahme abgeben und weitere Lärmhotspots melden.

Für Ihre Beiträge steht Ihnen online eine Beteiligungsplattform zur Verfügung. Sie können Ihren Beitrag aber auch persönlich, per Post oder per E-Mail abgeben.

Nachdem Ihre Stellungnahmen und Beiträge inhaltlich geprüft und bewertet wurden, wird ein Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt. Dieser stellt die Grundlage für die Erarbeitung des Lärmaktionsplans der Stadt Lügde und das weitere Verfahren dar.

Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans findet anschließend die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung statt, in der Sie sich erneut äußern und einbringen können.

Auch die Ergebnisse dieser zweiten Mitwirkungsphase werden in einer erneuten Prüfung bewertet und berücksichtigt. Rechtsansprüche auf Umsetzung von Maßnahmen ergeben sich jedoch aus der Lärmaktionsplanung nicht.

Die finale Fassung des Lärmaktionsplans der Stadt Lügde muss im Sommer 2024 vorliegen.
Nehmen Sie die Möglichkeit einer Teilnahme in diesem Verfahren wahr. Lassen Sie uns gemeinsam an einer nachhaltigen Lebensqualität in Lügde arbeiten!

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und zu überarbeiten. Die Pflicht besteht insbesondere für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Nach einer aktuellen Entscheidung des europäischen Gerichtshofs sind jedoch grundsätzlich alle Städte zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet, für die Lärmkarten erstellt wurden.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das einen Maßnahmenkatalog mit Möglichkeiten zur Minderung von Lärmbelastungen umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig. Einzige Ausnahme der Lärmaktionsplanung bilden die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Weitere Informationen zum Lärm an Schienenwegen erhalten Sie hier.

Was können Sie zum Lärmaktionsplan der Stadt Lügde beitragen?

Die Stadt Lügde beabsichtigt auf der Grundlage der örtlichen Besonderheiten und den neuen Lärmkarten die Neuaufstellung eines Lärmaktionsplans.

Ein wichtiger Bestandteil dieser aktuellen Planung ist die Mitwirkung der Öffentlichkeit. Hier sind Sie gefragt!

Diese Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei Phasen statt. In der jetzigen 1. Phase nach Veröffentlichung der Lärmkarten können Sie in der Zeit

vom 04.09. bis einschließlich 04.10.2023

Stellungnahme abgeben und weitere Lärmhotspots melden.

Für Ihre Beiträge steht Ihnen online eine Beteiligungsplattform zur Verfügung. Sie können Ihren Beitrag aber auch persönlich, per Post oder per E-Mail abgeben.

Nachdem Ihre Stellungnahmen und Beiträge inhaltlich geprüft und bewertet wurden, wird ein Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt. Dieser stellt die Grundlage für die Erarbeitung des Lärmaktionsplans der Stadt Lügde und das weitere Verfahren dar.

Zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans findet anschließend die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung statt, in der Sie sich erneut äußern und einbringen können.

Auch die Ergebnisse dieser zweiten Mitwirkungsphase werden in einer erneuten Prüfung bewertet und berücksichtigt. Rechtsansprüche auf Umsetzung von Maßnahmen ergeben sich jedoch aus der Lärmaktionsplanung nicht.

Die finale Fassung des Lärmaktionsplans der Stadt Lügde muss im Sommer 2024 vorliegen.

Nehmen Sie die Möglichkeit einer Teilnahme in diesem Verfahren wahr. Lassen Sie uns gemeinsam an einer nachhaltigen Lebensqualität in Lügde arbeiten!

Ansprechpartner:

Frau Daniela WendtAm Markt 1
32676 Lügde

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