Start des Förderprogramms »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« mit Fokus auf Nachhaltigkeit
Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen können ab dem 1. Januar 2023 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Kleinstförderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für das Förderprogramm erneut zwei Millionen Euro zur Verfügung.
Die Stadt Lügde macht daher auf das Programm des Landes NRW aufmerksam und hofft auf zahlreiche Anträge aus den 10 Lügder Ortsteilen. Bürgermeister Torben Blome appelliert an das Lügder Ehrenamt das Programm auch zu nutzen: „Das Förderprogramm bietet eine gute Chance, damit Vereine und Ehrenamtliche kleine Projekte umsetzen können. Die Förderung kann sicherlich aber auch ein Anstoß für sich anschließende größere Projekte bilden. Der Kreativität sind hier wenige Grenzen gesetzt.“Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen können ab dem 1. Januar 2023 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Kleinstförderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für das Förderprogramm erneut zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit können auch in dieser Förderperiode bis zu 2.000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden. Das Schwerpunktthema lautet im Jahr 2023: „Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern“. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Förderportal www.engagementfoerderung.nrw.
Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz, sagte: „Mit dem 1. Januar 2023 ist der Startschuss für die nächste Antragsphase gefallen, und ich freue mich über viele spannende Projekte. Das offen gefasste Schwerpunktthema von nachhaltigem Engagement ermöglicht es, dass Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen aus allen Engagementbereichen von einer Förderung profitieren können. “Vorstellbar sind Maßnahmen, mit denen etwa bestehendes Engagement ökologisch nachhaltiger gestaltet werden kann. Dies gilt beispielsweise für Energie-/ Nachhaltigkeitsberatungen für Vereine und Vereinsmitglieder oder den Umstieg von Einweg- auf Mehrweggeschirr für Vereine, die viele Veranstaltungen organisieren. Denkbar ist auch die Förderung von Engagement im Bereich Nachhaltigkeit selbst, beispielsweise die Einrichtung und der Betrieb von Repair-Cafés in Heimathäusern oder Vereinsheimen, der Aufbau eines Gemeinschaftsgartens in der Nachbarschaft („Urban Gardening“), gemeinschaftliches Aufstellen von Insektenhotels, die Pflege tierfreundlicher Blühstreifen oder der Aufbau und die Betreuung von Foodsharing-Angeboten.
Informationen und hilfreiche Tipps zum Förderverfahren sind zu finden auf www.engagiert-in-nrw.de.
Das Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ ist Teil der am 2. Februar 2021 durch die Landesregierung beschlossenen Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Engagierte und zivilgesellschaftliche Organisationen hatten im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses den Bedarf an zusätzlichen Förderzugängen, insbesondere Programmen der Kleinstförderung, geäußert.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen können einen Antrag stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür, nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen, die als Bewilligungsbehörden die Bearbeitung der Förderanträge übernehmen. Ein Zugang zu den Fördermitteln ist für Ihren Verein bzw. Ihre Initiative nur so lange möglich, bis die Fördermittel der für Sie zuständigen Bewilligungsbehörde erschöpft sind (hier der Kreis Lippe).